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BSG, 22.06.2010 - B 2 U 105/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Dortmund - S 23 U 12/02
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 178/04
- BSG, 22.06.2010 - B 2 U 105/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96
Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 2 U 105/10 B
Zumindest bei rechtskundig vertretenen Beteiligten muss der Beweisantrag in der abschließenden mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung schriftsätzlich zu einem Zeitpunkt gestellt worden sein, in dem feststand, dass das LSG von sich aus Ermittlungen nicht mehr durchführen würde (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6). - BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - …
Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 2 U 105/10 B
Zumindest bei rechtskundig vertretenen Beteiligten muss der Beweisantrag in der abschließenden mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung schriftsätzlich zu einem Zeitpunkt gestellt worden sein, in dem feststand, dass das LSG von sich aus Ermittlungen nicht mehr durchführen würde (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).